Zum aktuellen Sachstand der Bundesstraße 300
Ortsumfahrung Diedorf / Vogelsang / Gessertshausen
(Stand: 13. April 2010)

Das Staatliche Bauamt Augsburg stellt den Planungsstand wie folgt dar:

B 300, Ortsumfahrung Diedorf/Vogelsang

Das Staatliche Bauamt Augsburg hat im August 2007 den Vorentwurf für die Ortsumfahrung Diedorf/Vogelsang der Regierung von Schwaben zur Prüfung vorgelegt. Derzeit liegt der Vorentwurf dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Erteilung des Sichtvermerks vor. Vom BMVBS im April 2009 angeforderte Aufklärungen und Ergänzungen wurden bis Ende 2009 nachgereicht. Am 9. März 2010 wurden die noch offenen Frage-
stellungen zwischen Dr. Linder (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) und BMVBS in Bonn besprochen. Vor Erteilung des Sichtvermerks wird das BMVBS jedoch noch auf die DB AG zugehen, um einen gemeinsamen Lärmschutz von Schiene und Straße zu erreichen.
Der nächste Planungsschritt, die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen, kann erst nach Erteilung des Sichtvermerks erfolgen. Ich rechne damit, dass dafür circa 1 bis 1,5 Jahre bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens benötigt werden. Die Zeitspanne lässt sich nicht genauer abschätzen, da insbesondere hinsichtlich des Lärmschutzes noch Fragen offen stehen. Während der Stadt Neusäß das Lärmschutzkonzept im Bereich Vogelsang nicht ausreichend erscheint und eine Einhausung gefordert wird, werden seitens des Bundes sowie des Bundesrechnungshofes dagegen bereits die geplanten Lärmschutzmaßnahmen als eher zu umfangreich angesehen.
Die Durchführung des anschließenden Planfeststellungsverfahrens obliegt dann der Regierung von Schwaben. Die Dauer des Verfahrens hängt im Allgemeinen von den Stellungnahmen und Einwänden zum Projekt ab. Bei den derzeitigen Haltungen von Betroffenen, Kommunen und Trägern öffentlicher Belange rechnen wir damit, dass das Verfahren sehr umfangreich werden könnte. Eine anschließende gerichtliche Überprüfung ist sehr wahrscheinlich.

B 300, Ortsumfahrung Gessertshausen

Für die Ortsumfahrung Gessertshausen wurde bereits im Jahr 2001 ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und die Südtrasse landesplanerisch positiv beurteilt. Diese Einschätzung wurde im Rahmen der erneuten Überprüfung durch die Regierung von Schwaben auf Grundlage einer aktuellen FFH-Verträglichkeits-
studie und einer detaillierten hydrotechnischen Untersuchung im Oktober 2009 bestätigt. Die Südtrasse ist jedoch im Gemeinderat Gessertshausen derzeit nicht mehrheitsfähig.
Daher wurde das Staatliche Bauamt Augsburg seitens der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern beauftragt, für eine ortsnahe Trasse südlich der Bahnlinie Augsburg - Ulm eine Machbarkeitsstudie zu erstellen und die Variantenuntersuchung fortzuschreiben. Die technische Machbarkeit wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres untersucht sein. Im Anschluss folgt die Variantenuntersuchung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Belange. Sollte es möglich sein, auf Grundlage der Variantenuntersuchung noch dieses Jahr eine Trassenentscheidung zu treffen, könnte das Staatliche Bauamt Augsburg voraussichtlich bis Ende 2011 die Unterlagen zur haushaltsrechtlichen Genehmigung erarbeiten.


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